RASENTHEMEN SEIT 1999

Rasenthema: Oktober 2019

Autor: © Dr. Klaus Müller-Beck, Ehrenmitglied Deutsche Rasengesellschaft e.V.


Biodiversität - eine Verpflichtung für den Umgang mit der Natur

Einleitung

Bei den Diskussionen zur Auswirkung des Klimawandels werden immer häufiger auch negative Entwicklungen bezüglich der Biodiversität genannt. Vor diesem Hintergrund berücksichtigten die jüngsten DRG-Rasenseminare in besonderem Maße Fragen der biologischen Vielfalt.
In einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates für Biodiversität und Genetische Ressourcen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, heißt es:
„Der Verlust der biologischen Vielfalt ist eine der großen Gefährdungen für die Zivilisati¬on. Weltweit, in Europa und in Deutschland hat sich die Biodiversität in landwirtschaft¬lich geprägten Landschaften dramatisch verringert. Die wesentlichen Ursachen sind bekannt“.

„Die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union sind rechtlich verpflichtet, die biologische Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Zu diesem Ziel muss auch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union – im Zusammenspiel mit dem Ordnungsrecht und der Umweltpolitik – einen wesent¬lichen Beitrag leisten“.
(Quelle: BMEL,2018)

 

Vegetationsentwicklung eines Kalkschotterrasens
Abb. 1: Vegetationsentwicklung eines Kalkschotterrasens. Exkursion DRG-Rasenseminar 2019.
(Foto: K.G. Müller-Beck)

 

Staatliche Verpflichtung zum Erhalt der biologischen Vielfalt

Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist Ziel und Aufgabe der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Das Grundgesetz verpflichtet in der Staatszielbestimmung des Art. 20a alle Organe des deutschen Staates, die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere zu schützen. Im Bundesnaturschutzgesetz wird der dauerhafte Schutz von „Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen“ an erster Stelle als Schutzziel genannt.

Gemäß Biodiversitätskonvention soll die Nutzung der biologischen Vielfalt nachhaltig erfolgen und es soll einen gerechten Vorteilsausgleich bei ihrer Nutzung geben. Dies soll zugleich die Erhaltung der biologischen Vielfalt unterstützen. Im Übereinkommen über die biologische Vielfalt werden Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen als Schutzgüter genannt.
Die Nationale Biodiversitätsstrategie setzt die internationalen Übereinkünfte in nationale Politikziele um. Überdies bekennen sich die EU und die Bundesrepublik Deutschland zu den Sustainable Development Goals (SDG’s). Dazu gehören das Ziel und das Bemühen, den Verlust der Biodiversität zu stoppen und die nachhaltige Nutzung der terrestrischen Ökosysteme zu fördern (s. Abbildung 2)
(Quelle: BMEL,2018)

 

„Ziele für nachhaltige Entwicklung“ (Sustainable Development Goals, SDGs) sind Teil     der internationalen Agenda 2030.
Abb. 2: „Ziele für nachhaltige Entwicklung“ (Sustainable Development Goals, SDGs) sind Teil der internationalen Agenda 2030.
© Bundesregierung www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Bilder_Logos/sdgs_logo_de.png

 

Was ist Biodiversität?

Als Begriffsbestimmung im Völkerrecht versteht man als Definition für Biodiversität bzw. Biologische Vielfalt die Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft, darunter unter anderem Land-, Meeres- und sonstige aquatische Ökosysteme und die ökologischen Komplexe, zu denen sie gehören; dies umfasst die Vielfalt innerhalb der Arten und zwischen den Arten und die Vielfalt der Ökosysteme“.

Die Vielfalt des Lebens lässt sich auf drei Ebenen beschreiben:

  • Vielfalt der Ökosysteme (Lebensräume wie Wasser, Wald, Alpiner Raum);
  • Vielfalt der Arten (Tiere, Pflanzen, Pilze, Mikroorganismen);
  • Vielfalt der Gene (Rassen oder Sorten von wildlebenden und genutzten Arten).

Als vierte Ebene versteht man unter funktionaler Biodiversität die Vielfalt der Wechselbeziehungen innerhalb und zwischen den anderen drei Ebenen.
(Quelle: BAFU, 2010)

Erhaltung der Biodiversität

Um den weltweit fortschreitenden Verlust an genetischer Vielfalt, Arten und Lebensräumen einzudämmen, beschloss die Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung 1992 das Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (CBD).
Dieses Übereinkommen verfolgt die Ziele:

  • Erhaltung der biologischen Vielfalt,
  • nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile,
  • gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile (s. Abbildung 3).

Dabei wird betont, dass auch ein verstärktes Engagement des privaten Sektors notwendig ist, um diese Ziele zu erreichen.

Die Biodiversität ist die Basis der Ökosystemleistungen, die für das menschliche Wohlergehen essenziell sind. Der Mensch ergreift Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität, um die Ökosystemleistungen zu bewahren.

 

Schematische Darstellung der Biodiversität und ihre Erhaltung im Sinne des menschlichen Wohlergehens
Abb. 3: Schematische Darstellung der Biodiversität und ihre Erhaltung im Sinne des menschlichen Wohlergehens. (Quelle: BMU, 2010)

 

DRG-Rasenseminare sensibilisieren für Biodiversität

Bereits beim Frühjahrsseminar 2019 in Potsdam zum Thema: „Grün in der Stadt“, wurden gezielt Projekte zur Biodiversität angesprochen.

Zum Thema, „Wir säen Biodiversität – Funktionsoptimierte Wildpflanzenmischungen für das Stadtgrün“, wurden Ergebnisse mit unterschiedlichen Mischungen vorgestellt.
Zu klassischen Stauden- und Gehölzpflanzungen werden Alternativen gesucht, die in der

Anschaffung und im Unterhalt deutlich preisgünstiger sind. Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau hat sich mit der Problematik auseinandergesetzt und stellte verschiedene Ansaatmischungen als Lösungsansätze vor (KARLE, 2019).

Aus dem AK Stadtnatur (GALK) wurde das Thema „Kommunales Grünflächenmanagement zur Klimaanpassung und Förderung der biologischen Vielfalt“ vorgetragen. Beim klassischen Grünflächenmanagement in der Stadt steht nicht mehr nur die Ästhetik und Pflege im Vordergrund, sondern es wird immer häufiger Wert auf die Anpassung an den Klimawandel und die Steigerung der biologischen Vielfalt gelegt.
Bei der Pflege von Rasenflächen muss in Zukunft über Alternativen gesprochen werden. Neue Arten, die mit den höheren Temperaturen zurechtkommen, werden in Zukunft in Planung und Pflege von Grünflächen eine wichtige Rolle spielen (KARLE, 2019).

Das Projekt „Städte wagen Wildnis“, bearbeitet von der Hochschule Anhalt, zeigte auf, wie das funktionieren kann. So werden in Frankfurt, Hannover und Dessau-Roßlau bestimmte Freiflächen sich zum größten Teil selbst überlassen und die Natur darf sich den Raum „zurückerobern“. Auf diese Weise sollen die Artenvielfalt in den Städten gefördert werden, der Stadtmensch einen direkten Zugang zu unberührter Natur bekommen und neuartige Landschaftsbilder in der Stadt entstehen. Wildnis bringt neben neuem Lebensraum für verschiedene Pflanzen- und Tierarten auch den Aspekt von Bildungsmöglichkeiten mit (KARLE, 2019).

Beim DRG-Herbstseminar 2019 zum Thema „Begrünungen im alpenländischen Raum“
in Irdning, bildeten erneut Fragen der Biodiversität einen wichtigen Vortrags-Schwerpunkt der Tagung.

  • Förderung der pflanzlichen Biodiversität in artenarmem Grünland.
  • Langzeitstudie zur Etablierung von artenreichem Grünland.
  • Standortgerechte Rekultivierung und Wiederbegrünung in Hochlagen.
  • Einsatz von zertifiziertem regionalem Wildpflanzensaatgut.
  • Anlage und Pflege von Streuwiesen auf der Golfanlage.

 

Besichtigung der Versuchsflächen zur Übertragung von Saatmaterial aus Grünlandflächen mit hohem Naturwert
Abb. 4: Besichtigung der Versuchsflächen zur Übertragung von Saatmaterial aus Grünlandflächen mit hohem Naturwert (Übertragungsmethoden Green Hay und Drusch) an der HBLFA Raumberg-Gumpenstein. (Foto: K.G. Müller-Beck).

 

Weitere Infos zur Tagung siehe: www.rasengesellschaft.de/newsreader/bericht-zum-129-drg-rasenseminar.html

Fazit

Vor dem Hintergrund der Biodiversität sind alle Anstrengungen zur Entwicklung einer nachhaltig geprägten Kulturlandschaft auch im urbanen Raum erforderlich. Zur Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz und zur Vermittlung innovativer Forschungsansätze, sollten in Zukunft verstärkt Leuchtturmprojekte den neuen Ideen zum Erfolg verhelfen!

Den Seminar-Teilnehmern war klar: „Grüne Infrastruktur geht nicht ohne Engagement und eine sachgerechte Pflege!“


Quellen:

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© Deutsche Rasengesellschaft e.V. (DRG)