
(Foto: © Dr. K. Müller-Beck)
Unbeabsichtigter Schaden durch Totalherbizid. Die behandelte Fläche wurde befahren und belaufen und danach wurden weder Räder noch Schuhe gereinigt. Auf diesem Wege gelangte das Mittel anschließend auf eine Rasenfläche. Merke: Beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln ist größte Sorgfalt angesagt.
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